In der Schweiz wird die 2. Säule nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Demzufolge wird für jede versicherte Person während ihrer Erwerbstätigkeit das erforderliche Kapital (Deckungskapital) angespart, das ihr für die künftigen Leistungen zur Verfügung stehen soll.
Versicherte können entscheiden, ob sie bei ihrer Pensionierung eine Rente oder eine Barauszahlung ihres angesparten Kapitals wünschen. Auch Teilbezüge des Kapitals sind grundsätzlich möglich. Das Vorsorgewerk legt fest, welche Fristen dabei zu beachten sind.
Für die Risiken Tod und Invalidität bleiben Arbeitnehmende während eines Monats über die Auflösung des Vorsorgeverhältnisses hinaus versichert, sofern keine neue Stelle angetreten wurde.
Die Kassenkommission PUBLICA übt als zentrale, vom operativen Betrieb unabhängige Instanz die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung von PUBLICA aus. Sie bestimmt die strategische Ausrichtung und Führung der Sammeleinrichtung. Ständige Ausschüsse der Kassenkommission PUBLICA sind der Anlageausschuss, der Ausschuss Vorsorgepolitik und Recht sowie das Audit Committee.
Gemäss BVG muss jener Teil des Jahreslohnes, der durch die AHV-Leistungen abgesichert ist, nicht auch in der Pensionskasse versichert werden. Dieser abziehbare Betrag wird als Koordinationsabzug bezeichnet. Bei Publica beträgt der Koordinationsabzug 30% des Lohns aber maximal den Koordinationsabzug gemäss BVG.
Für jede Rente existiert ein persönlicher Anspruch, der nicht übertragbar ist. Um sicherzustellen, dass im Todesfall keine Renten an Unberechtigte weiter ausbezahlt werden, sind Vorsorgeeinrichtungen befugt, periodisch einen Lebensnachweis von den versicherten Personen einzufordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner einer verstorbenen versicherten Person Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Die Höhe der Lebenspartnerrente wird gleich wie diejenige der Ehegattenrente berechnet.
Bei einem Pensionskassensystem nach Leistungsprimat werden die künftigen Altersleistungen in Prozenten des versicherten Lohnes im Voraus definiert. Die zu leistenden Alters- bzw. Sparbeiträge werden von dieser Basis abgeleitet.