Vorsorgewerk Bund
Invalidität
Angestellte Personen werden ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität wird von PUBLICA eine Risikoprämie erhoben. Diese wird vollumfänglich vom Arbeitgeber bezahlt.
Rentenanspruch
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Invalidenrente, wenn Sie von der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) als invalid erklärt sind, der Entscheid der IV rechtskräftig ist und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers abgelaufen ist.
Invalidenrente
Invaliditätsgrad gemäss Entscheid der IV | Rentenanspruch gegenüber PUBLICA |
---|---|
Unter 40% | Keine Rente |
ab 40% | 25% |
ab 50% | 50% |
ab 60% | 75% |
ab 70% | Ganze Rente |
Ab dem 65. Geburtstag wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt. Diese Altersrente kann nicht in Kapitalform bezogen werden.
Während der Dauer der Invalidität werden Sie und Ihr Arbeitgeber entsprechend dem Rentenanspruch von der Bezahlung der Sparbeiträge und der Risikoprämie befreit.
Kinderrente
Anspruch auf eine Kinderrente haben die Kinder von Personen, welche eine Alters-, Invaliden- oder Berufsinvalidenrente beziehen. Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus dauert er bis zum 25. Geburtstag, falls das Kind noch in Ausbildung oder im Sinne des IVG zu mindestens 70 Prozent invalid ist. Die Kinderrente beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind einen Sechstel der Alters-, Invaliden- oder Berufsinvalidenrente.
Fachteam Invalidität
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Thema Invalidität an eine Kundenbetreuerin oder einen Kundenbetreuer unseres Fachteams:
Telefon: +41 58 485 23 95
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