Beim Teuerungsausgleich gibt es einen Unterschied zwischen einem ordentlichen und einem ausserordentlichen Teuerungsausgleich.
Ordentlicher Teuerungsausgleich:
Die Renten werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung der Preisentwicklung angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden. Die finanziellen Mittel haben bisher nicht ausgereicht, um einen ordentlichen finanziellen Teuerungsausgleich zu bezahlen.
Ausserordentlicher Teuerungsausgleich:
Darunter wird ein Teuerungsausgleich verstanden, der durch den ehemaligen Arbeitgeber finanziert wird. In der Vergangenheit wurden teilweise vom Arbeitgeber finanzierte Teuerungsausgleiche ausgerichtet. Entweder hat der ehemalige Arbeitgeber diese bezahlt oder es wurden dafür Rückstellungen verwendet, die der ehemalige Arbeitgeber früher gebildet hatte.
Einen solchen ausserordentlichen Teuerungsausgleich könnte auch in Zukunft der ehemalige Arbeitgeber beschliessen.