Simulieren Sie verschiedene Szenarien mit Ihren persönlichen Vorsorgedaten auf myPublica
Mit dem Onlineportal myPublica können Sie Ihren aktuelle Vorsorgeausweis jederzeit online abrufen und verschiedene Szenarien für die Zukunft simulieren. Im Weiteren können Sie selbst QR-Rechnungen für Ihre Einkäufe in die Pensionskasse erstellen. Einkäufe sind steuerbegünstigt und erhöhen Ihr Vorsorgeguthaben für die Pensionierung. Registrieren Sie sich jetzt auf myPublica. Vor dem ersten Zugriff müssen Sie ein CH-Login eröffnen. Erstellen Sie Ihr neues Login mit mit Ihrer privaten E-Mailadresse auf myPublica. Halten Sie Ihr Mobilgerät bereit. Zusammen mit dem CH-Login können Sie die Identifikationsnummer und den Aktivierungscode eingeben. Diese beiden Angaben erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Persönliche Daten
PUBLICA stellt Ihnen einmal jährlich einen aktuellen Vorsorgeausweis zu. Ihre persönlichen Daten meldet uns Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin.
Der massgebende Jahreslohn ist der Jahreslohn, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Bei einem Teilzeitpensum entspricht er dem Lohn, der bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent erzielt würde. Der versicherte Verdienst entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich dem Koordinationsabzug. Er bildet die Basis für die Beiträge. Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass nur auf demjenigen Lohnanteil Beiträge erhoben werden, der nicht bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) abgedeckt ist. PUBLICA berücksichtigt bei der Berechnung des Koordinationsabzugs den Beschäftigungsgrad.
Sparbeiträge
Die Sparbeiträge sind die Beiträge der versicherten Person und des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, die dem Vorsorgeguthaben gutgeschrieben werden. Sie sind ein Prozentsatz des versicherten Verdienstes, altersabhängig gestaffelt und werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen.
Versicherte Personen können freiwillige/zusätzliche Sparbeiträge leisten. Diese werden ebenfalls dem Vorsorgeguthaben gutgeschrieben. Bitte wenden Sie sich an Ihre HR-Stelle, falls Sie zusätzliche Sparbeiträge leisten möchten.
Die Risikoprämie dient dazu, die Kosten der Invaliditäts- und Todesfälle zu finanzieren. Sie wird je nach Vorsorgewerk entweder vollumfänglich vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin bezahlt oder zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in aufgeteilt. Ab Alter 65 entfällt die Risikoprämie.
Einkauf
Der aktuell mögliche Einkauf wird für den auf dem Vorsorgeausweis aufgeführten Stichtag ausgewiesen.
Die geleisteten Einlagen (Einkauf, Rückzahlung Wohneigentumsförderung, Wiedereinkauf nach Scheidung) seit dem Eintritt in Ihr Vorsorgewerk, frühestens jedoch seit dem 1. Januar 2019, werden angezeigt.
Entwicklung des Vorsorgeguthabens
Die Entwicklung des Vorsorgeguthabens zeigt dessen Veränderung seit Ende des Vorjahres bis zum Stichtag des Vorsorgeausweises. Wird der Vorsorgeausweis mit dem Stichtag 1. Januar eines Jahres erstellt, wird die Veränderung seit Ende des vorletzten Jahres aufgezeigt.
Das Vorsorgeguthaben per Ende Vorjahr bzw. Ende vorletztes Jahr (für Vorsorgeausweise per 1. Januar) bildet den Startwert für die Entwicklung.
Allfällig hinzu kommen Einlagen, Bezüge und Rückzahlungen/Wiedereinkäufe im laufenden bzw. im vergangenen Jahr sowie Zinsen und Sparbeiträge.
Die Austrittsleistung wird durch eine gesetzlich vorgegebene Vergleichsrechnung ermittelt. Der höchste der drei aufgeführten Beträge entspricht der Austrittsleistung.
Voraussichtliche Altersrente mit Projektionszins
Der Projektionszins ist ein modellhafter Wert. Mit dem Projektionszins wird berechnet, wie hoch Ihre Rente mit dem jeweiligen Zinssatz ausfallen würde. Die Hochrechnung basiert auf einem Zinssatz, Ihrem aktuellen Lohn, den aktuellen Sparbeiträgen und dem Umwandlungssatz. Da sich diese Faktoren im Laufe der Zeit ändern können, ist die Hochrechnung unverbindlich und lediglich ein Anhaltspunkt. Sie sehen auf Ihrem Vorsorgeausweis zwei mögliche Entwicklungen bzw. zwei unterschiedliche Hochrechnungen (Projektionen):
- Projektionszins 0%: Dieser Wert stellt die minimale Entwicklung dar, da eine Verzinsung von weniger als null Prozent nicht erlaubt ist.
- Projektionszins 2%: Dies entspricht dem seit 1.1.2019 gültigen technischen Zinssatz, der für die Verzinsung der Rentenverpflichtungen massgebend ist. Ob diese Verzinsung im langjährigen Durchschnitt auch effektiv gutgeschrieben werden kann, hängt von der allgemeinen Zinsentwicklung, von den Finanzmärkten und von weiteren Faktoren ab
Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Eheschliessung/der Eintragung der Partnerschaft
Sofern die Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Eheschliessung/der Eintragung der Partnerschaft bekannt ist, wird diese hier aufgeführt.
Die Verpfändung für Wohneigentum beeinflusst die Höhe der versicherten Leistungen nicht, solange das Pfand nicht verwertet werden muss.
Unter noch nicht erfolgte Vorbezugsrückzahlung wird der getätigte Vorbezug für Wohneigentum abzüglich allfälliger Vorbezugsrückzahlungen ausgewiesen.
Unter noch nicht erfolgter Wiedereinkauf nach Ehescheidung/gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist der übertragene Anteil der Austrittsleistung abzüglich eines allfälligen Wiedereinkaufs ausgewiesen.