Für die meisten versicherten Personen ist das persönliche Pensionskassenguthaben das grösste Vermögen, das sie besitzen. Umso wichtiger ist dieser Entscheid für den Lebensunterhalt nach der Pensionierung. Ist der Entscheid einmal gefällt, kann er nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Schlaflose Nächte bei vollem Kapitalbezug
Entscheidet sich die versicherte Person für einen Rentenbezug, so trägt sie das Anlagerisiko ihres Kapitals nicht selber. Bei einem Kapitalbezug muss man sich selbst darum kümmern, das Vorsorgevermögen so anzulegen, dass es bis zum Lebensende reicht – für sich und für Personen, die im Todesfall Anspruch auf eine Rente hätten. Das kann gerade bei schwankenden Aktienkursen zu schlaflosen Nächten führen. Im Fall eines Todes fliesst das ganze Vermögen in die Erbmasse.
Ruhigere Nächte beim Rentenbezug
Der Bezug einer monatlichen und fixen Altersrente entspricht dem Sicherheitsbedürfnis vieler versicherter Personen. Die Rente kann nicht gekürzt werden und wird bis ans Lebensende ausbezahlt. Beim Tod wird die Partnerin oder der Partner ebenfalls mit einer Hinterlassenenrente begünstigt. Unverheiratete Paare können sich mit einem «Lebenspartnervertrag» für diesen Fall absichern.
Die Vorteile kombinieren, das geht auch!
Die dritte Variante ist eine Mischform. Bei der Teilkapitalauszahlung können Sie einen Teil Ihres angesparten Vermögens in Kapitalform beziehen und den anderen Teil in Form einer monatlichen Rente. Überlegen Sie sich, welchen Teil Sie für die monatlichen und wiederkehrenden Kosten auf jeden Fall benötigen. Diesen Teil können Sie sich beispielsweise in Form einer Rente auszahlen lassen und den Rest als Kapital beziehen.
Mögliche Szenarien zu Ihrer Pensionierung können Sie ganz einfach im Versichertenportal «myPublica» simulieren. Für Ihre persönlichen Zugangsdaten melden Sie sich bei Ihrer Ansprechperson von PUBLICA.