Verzinsung der Altersguthaben 2022 und der Austrittsguthaben 2023

Die Verzinsung der reglementarischen Altersguthaben werden gemäss gültigen Bestimmungen im Vorsorgereglement sowie dem Geschäfts- und Organisationsreglement PUBLICA vom paritätischen Organ jedes Vorsorgewerks festgelegt. Jährlich legt der Bundesrat den Mindestzinssatz für das Altersguthaben im BVG-Obligatorium fest. Für das Jahr 2023 beträgt der Mindestzinssatz 1 Prozent.

Jedes Vorsorgewerk innerhalb der Sammeleinrichtung PUBLICA ist organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig. Das paritätische Organ jedes Vorsorgewerkes entscheidet jeweils im vierten Quartal über die Verzinsung der Altersguthaben im laufenden Jahr sowie über die Verzinsung der Austrittsleistung für das folgende Jahr.

Die paritätischen Organe der Vorsorgewerke haben die folgenden Zinssätze für die Altersguthaben im Jahr 2022 sowie für die unterjährigen Austrittsleistungen im Jahr 2023 festgelegt:

 

Vorsorgewerk

Verzinsung Altersguthaben 2022 

Verzinsung bei unterjährigem
Austritt im Jahr 2023
Bund *

0.90%

0.75%

ETH-Bereich

1.00%

1.00%
Angeschlossene Organisationen 1.00%  1.00%
IGE 1.00% 1.00%
RAB 1.00% 0.00%
Swissmedic 1.00% 1.00%
FINMA 1.00% 1.00%
ENSI 1.00% 1.00%
PUBLICA 1.00%

1.00%

SNM

 .00%

1.00%
METAS 1.00%

1.00%

* Honorarbeziehende erhalten jeweils den BVG Mindestzinssatz 1%

Die Zinssätze der einzelnen Vorsorgewerke werden durch die paritätischen Organe direkt an die versicherten Personen kommuniziert.

 

 

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Beatrice Rychen

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Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
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