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PUBLICA informiert

Infos für Rentenbeziehende

Mit unserer Revue werden Sie als rentenbeziehende Person umfassend informiert. Lesen Sie die letzte Ausgabe vom Januar 2024.

Gut zu wissen

Zahlungstermine

Die Renten werden jeweils bis spätestens am 10. des Monats auf das Bank- oder Post-Konto der anspruchsberechtigten Person ausbezahlt (Beispiel: Die Rente für den Monat April wird bis spätestens am 10. April überwiesen).

Weitere wichtige Informationen für Rentenbeziehende

Zahladressen – International Bank Account Number (IBAN)

Die Leistungen werden auf das Konto der anspruchsberechtigten Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger bei einer Bank oder der Post ausbezahlt.

Bei einem Wechsel Ihrer Bankkontonummer bitten wir Sie, uns das neue IBAN Kontonummerformat mitzuteilen. Die Länge der IBAN ist je nach Land unterschiedlich (max. 34 Stellen). Eine Schweizer IBAN hat immer 21 Stellen (z.B. CH38 0888 8123 4567 8901 2). Am besten melden Sie PUBLICA die neue Zahladresse, in dem Sie uns eine Kopie Ihres neuen Einzahlungsscheins zukommen lassen.

Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie bei sämtlichen schriftlichen Anfragen und Mitteilungen an PUBLICA Ihre persönliche SV- oder ID-Nummer vermerken. Herzlichen Dank!

Für Rentenbeziehende, die im Ausland leben: Ändern Sie Ihr Auszahlungskonto für eine SEPA-Überweisung

PUBLICA hat die Überweisung auf Auszahlungskontos in der Euro-Währung eingeführt. Wir haben nun die Möglichkeit, Ihre Rente neu in Euro auszubezahlen. Sie sparen damit Spesen, die sonst bei der Überweisung auf ein ausländisches Konto entstehen. Ihre ausbezahlte Rente kann jedoch wegen den Kursschwankungen variieren. Die Bedingung für SEPA-Zahlungen ist, dass Ihre Hausbank Teilnehmerin von SEPA ist. Ihre Kontodaten können Sie im digitalen Portal «myPublica» selber ändern oder Sie melden sich bei Ihrer Ansprechperson von PUBLICA.

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