Erwerbs- und Lebensmodelle verändern sich. Viele Menschen arbeiten heute Teilzeit und für mehrere, verschiedene Arbeitgeber. Bei PUBLICA entfällt die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb.
Je nach Vorsorgereglement gibt es unterschiedliche Eintrittsschwellen für die Versicherung der beruflichen Vorsorge. Einzelne Vorsorgewerke haben gar keine Eintrittsschwelle und erleichtern so den Anschluss an die Versicherung. Früher wurde bei PUBLICA zwischen Haupt- und Nebenerwerb unterschieden. Mit der Modernisierung des Vorsorgeangebotes fällt diese Unterscheidung nun weg.
Wie kann ich mich für beide Teilzeitstellen für die berufliche Vorsorge versichern?
Wenn Sie alle Tätigkeiten bei mehreren Arbeitgebenden, die alle im selben Vorsorgewerk angeschlossen sind, ausüben, werden die Löhne zusammengezählt. Sie werden bei diesem Vorsorgewerk für all Ihre Tätigkeiten versichert.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Tätigkeiten zusammenzählen und so zusammenversichern können, oder nicht, melden Sie sich bei Ihrer Ansprechperson.
Mit dem Koordinationsabzug wird der versicherte Jahreslohn zwischen der AHV und der Pensionskasse «koordiniert». Sprich: Es wird sichergestellt, dass Lohnanteile nicht doppelt versichert werden. Der Koordinationsabzug beträgt gegenwärtig 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt bei 25'725 Franken. Dieser Betrag wird vom Grundlohn abgezogen. Übrig bleibt der versicherte BVG-Lohn.