Je nach Vorsorgereglement gibt es unterschiedliche Eintrittsschwellen für die Versicherung der beruflichen Vorsorge. Einzelne Vorsorgewerke haben gar keine Eintrittsschwelle und erleichtern so den Anschluss an die Versicherung. Früher wurde bei PUBLICA zwischen Haupt- und Nebenerwerb unterschieden. Mit der Modernisierung des Vorsorgeangebotes fällt diese Unterscheidung nun weg.
Wie kann ich mich für beide Teilzeitstellen für die berufliche Vorsorge versichern?
Wenn Sie alle Tätigkeiten bei mehreren Arbeitgebenden, die alle im selben Vorsorgewerk angeschlossen sind, ausüben, werden die Löhne zusammengezählt. Sie werden bei diesem Vorsorgewerk für all Ihre Tätigkeiten versichert.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Tätigkeiten zusammenzählen und so zusammenversichern können, oder nicht, melden Sie sich bei Ihrer Ansprechperson.