Sie als angestellte Person versichern sich ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres gegen die Risiken Tod und Invalidität. Diese Versicherung zahlt Ihr Arbeitgeber mit einer Risikoprämie. Teilweise bezahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge oder Sie teilen sich mit Ihrem Arbeitgeber die Prämie.
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Invalidenrente, wenn Sie von der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) als invalid erklärt sind, der Entscheid der IV rechtskräftig ist und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers abgelaufen ist.
Festlegung der Höhe des Rentenanspruchs ab 01.01.2024
Invaliditätsgrad | Rentenanspruch in Prozent |
---|---|
Unter 40% | Keine Rente |
40% | 25% |
41% | 27,5% |
42% | 30% |
43% | 32,5% |
44% | 35% |
45% | 37,5% |
46% | 40% |
47% | 42,5% |
48% | 45% |
49% | 47,5% |
50 - 69% | Rente entspricht IV-Grad |
70 - 100% | 100% |
Ab dem 65. Geburtstag wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt. Diese Altersrente kann nicht in Kapitalform bezogen werden.
Während der Dauer der Invalidität werden Sie und Ihr Arbeitgeber entsprechend dem Rentenanspruch von der Bezahlung der Sparbeiträge und der Risikoprämie befreit.
Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente haben die Kinder von Personen, welche eine Invalidenrente beziehen. Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus dauert er bis zum 25. Geburtstag, falls das Kind noch in Ausbildung oder im Sinne des IVG zu mindestens 70 Prozent invalid ist. Die Invaliden-Kinderrente beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind einen Sechstel der Invalidenrente.
Telefon +41 58 485 23 95
E-Mail iv@publica.ch