Mit freiwilligen und zusätzlichen Sparbeiträgen können Sie Ihr Altersguthaben monatlich verbessern. Jeden Monat wird Ihnen der freiwillige/zusätzliche Sparbeitrag gemäss Vorsorgereglement vom Lohn abgezogen und der Pensionskasse überwiesen. So verbessern Sie ihre Leistungen von Monat zu Monat.
Je nach Vorsorgereglement können Sie einen zusätzlichen, freiwilligen Sparbeitrag wählen. Mit diesen monatlichen Beiträgen erhöhen Sie Ihr Altersguthaben.
Wenden Sie sich an Ihre HR-Stelle, falls Sie freiwillige Sparbeiträge leisten wollen. Die HR-Stellen melden uns dann die Beiträge. Die Anpassung ist je nach Vorsorgewerk auf den Folgemonat oder das Folgejahr möglich.
Mit freiwilligen Sparbeiträgen können Sie Ihr Altersguthaben stetig erhöhen. Der monatliche Beitrag tut nicht weh und summiert sich dennoch mit der Zeit. Im Gegensatz zum Einkauf, können zusätzliche Sparbeiträge auch dann einbezahlt werden, wenn ein Vorbezug von Wohneigentum noch nicht zurückbezahlt wurde. Im Invaliditätsfall wird voll- oder teilinvaliden Personen das angesparte Guthaben entweder als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt oder es kann für die Erhöhung der späteren Altersrente stehengelassen werden. Hinterlassenen Personen wird das Guthaben immer einmalig als Kapital ausbezahlt.
Wenn Ihr Einkaufspotential ausgeschöpft ist, können Sie mit freiwilligen Sparbeiträgen das Einkaufspotential wiederum für spätere Einkäufe erhöhen.