Je nach Vorsorgereglement können Sie einen zusätzlichen, freiwilligen Sparbeitrag wählen. Mit diesen monatlichen Beiträgen erhöhen Sie Ihr Altersguthaben.
Anmeldung von zusätzlichen, freiwilligen Sparbeiträgen
Wenden Sie sich an Ihre HR-Stelle, falls Sie freiwillige Sparbeiträge leisten wollen. Die HR-Stellen melden uns dann die Beiträge. Die Anpassung ist je nach Vorsorgewerk auf den Folgemonat oder das Folgejahr möglich.
Vorteile für freiwillige Sparbeiträge
Mit freiwilligen Sparbeiträgen können Sie Ihr Altersguthaben stetig erhöhen. Der monatliche Beitrag tut nicht weh und summiert sich dennoch mit der Zeit. Im Gegensatz zum Einkauf, können zusätzliche Sparbeiträge auch dann einbezahlt werden, wenn ein Vorbezug von Wohneigentum noch nicht zurückbezahlt wurde. Im Invaliditätsfall wird voll- oder teilinvaliden Personen das angesparte Guthaben entweder als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt oder es kann für die Erhöhung der späteren Altersrente stehengelassen werden. Hinterlassenen Personen wird das Guthaben immer einmalig als Kapital ausbezahlt.