Mit dem PUBLICA-Gesetz, das im Jahr 2008 in Kraft gesetzt wurde, ist auch die Delegiertenversammlung entstanden. Sie setzt sich aus 80 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aller bei PUBLICA angeschlossenen Arbeitgebenden zusammen.
Die Delegiertenversammlung ist in drei Wahlreise unterteilt. Die Anzahl Sitze wird anhand des Deckungskapitals der einzelnen Vorsorgewerke am gesamten Deckungskapital von PUBLICA verteilt.
Die wichtigste Aufgabe der Delegiertenversammlung ist die Wahl der Vertretung der acht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Kassenkommission PUBLICA, das oberste Führungsorgan der Pensionskasse des Bundes. Zudem wählen die Delegierten des Wahlkreises I alle vier Jahre das paritätische Organ des Vorsorgewerkes Bund. Die Direktion PUBLICA informiert die Delegiertenversammlung jährlich über den Geschäftsverlauf der Sammeleinrichtung PUBLICA. Die Delegiertenversammlung hat das Recht, Anträge an die Kassenkommission zu stellen.
Die bei PUBLICA versicherten Personen wählen jeweils die Mitglieder der Delegiertenversammlung. Die nächsten Wahlen finden im November 2024 statt.