Wir begleiten Sie gerne
Bei PUBLICA können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin absichern. Die Hinterlassenenleistungen bei einer Lebenspartnerschaft sind denjenigen bei einer Ehe gleichgestellt. Sie müssen uns dafür Ihre Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten melden.
Beim Tod einer versicherten Person hat die überlebende Lebenspartnerin bzw. der überlebende Lebenspartner Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Anspruch besteht nur, wenn Sie uns die Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten schriftlich gemeldet haben. Am besten tun Sie das über das Versichertenportal myPublica. Oder mit dem Formular, das unten auf dieser Seite verlinkt ist.
Die Höhe der Lebenspartnerrente entspricht der Höhe der Ehegattenrente.
Die Lebenspartnerrente kann ganz oder teilweise als einmalige Kapitalabfindung ausgerichtet werden, sofern die verstorbene Person noch keine Altersrente bezogen hat.
Honorarbeziehende des Vorsorgewerks Bund können gemäss Vorsorgereglement keine Lebenspartnerschaft melden.