Die Kassenkommission
- schliesst Anschlussverträge ab und löst sie auf
- ernennt die Direktion
- wählt die Revisionsstelle und den Experten oder die Expertin für berufliche Vorsorge
- genehmigt die Jahresrechnung
- leitet Sanierungsmassnahmen ein
- entscheidet, ob und wie Rückstellungen gebildet werden
- entscheidet, ob gemeinschaftliche Vorsorgewerke gebildet werden
Die Kassenkommission erlässt insbesondere:
- das Geschäfts- und Organisationsreglement
- die Grundsätze der Risikopolitik
- das Reglement über die Rückstellungen und Reserven
- das Anlagereglement, einschliesslich der Anlagestrategie
- das Datenbearbeitungsreglement
- das Kostenreglement
- das Rahmenvorsorgereglement