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Reduktion Arbeitspensum

Die Gründe für eine Reduktion des Arbeitspensums sind in der Regel schön. Eine Weiterbildung, mehr Zeit für Freizeitbeschäftigungen oder die Betreuung von Kindern. Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich bei einer Reduktion Ihres Arbeitspensums bewusst sind, was dies für Ihre persönliche Altersvorsorge bedeutet: Weniger Einkommen heisst meist auch weniger Rente im Alter.

Lebensereignis Reduktion Arbeitspensum

Gut versichert bei PUBLICA trotz Teilzeitpensum

Die berufliche Vorsorge ist auf ein 100%-Pensum und eine lückenlose Einzahlung ausgerichtet. Die Arbeitgebenden können Ihren teilzeitarbeitenden Mitarbeitenden bereits heute teilweise entgegenkommen, indem sie den Koordinationsabzug oder die Eintrittsschwelle heruntersetzen. Bei den Vorsorgewerken von PUBLICA ist dies bereits Standard.

Koordinationsabzug

Gemäss BVG muss jener Teil des Jahreslohnes, der durch die AHV-Leistungen abgesichert ist, nicht auch in der Pensionskasse versichert werden. Dieser abziehbare Betrag wird als Koordinationsabzug bezeichnet. Bei PUBLICA beträgt der Koordinationsabzug 30% des Lohns aber maximal den Koordinationsabzug gemäss BVG.

Eintrittsschwelle

Gemäss dem BVG gibt es eine Eintrittsschwelle von 22‘050 CHF. Einkommen unter dieser Schwelle sind nicht in der Pensionskasse versichert. Diese Schwelle gilt nicht überall. Beim Vorsorgewerk Bund – dem grössten bei PUBLICA – gibt es keine Eintrittsschwelle. Das heisst, auch Einkommen unter 22‘050 CHF sind vollständig versichert. Sehen Sie sich im Vorsorgereglement Ihres Vorsorgewerks die Eintrittsschwelle an, damit Sie diese bei einer Reduktion Ihres Arbeitspensums berücksichtigen.

Vorsorgelücken schliessen

Prüfen Sie auf im Online-Portal «myPublica» oder auf Ihrem Vorsorgeausweis Ihre Einkaufsmöglichkeit. Besprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie Sie künftig Ihre Vorsorgelücke schliessen können.

Zusätzlich sparen mit freiwilligen und zusätzlichen Sparbeiträgen

Versuchen Sie trotz Teilzeitarbeit weiter für Ihre persönliche Altersvorsorge zu sparen. Die geht am Einfachsten mit freiwilligen und zusätzlichen Sparbeiträgen, die Ihnen monatlich von Ihrem Lohn abgezogen werden und so auf Ihr Alterssparguthaben eingezahlt werden.

Sorgen Sie auch privat vor!

Arbeitnehmende die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können zusätzlich privat vorsorgen. Erkundigen Sie sich nach einem Angebot der dritten Säule (3a). So können Sie zusätzlich fürs Alter einzahlen und Steuern sparen.

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