Trennungen sind immer kompliziert. Wir zeigen Ihnen auf, was im Falle einer Scheidung mit Ihrem Vorsorgeguthaben passiert und auf was Sie achten müssen.
Das Scheidungsrecht hat unter anderem folgende Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge:
Austrittsleistungen werden in der Regel nicht bar ausbezahlt. Sie müssen in der beruflichen Vorsorge bleiben.
Eine Barauszahlung der Austrittsleistungen an die geschiedene Ehegattin bzw. den geschiedenen Ehegatten ist nur in folgenden Fällen möglich:
Zugesprochene Rentenanteile werden in eine für die geschiedene Ehegattin bzw. den geschiedenen Ehegatten lebenslange Rente umgerechnet