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Ein unbezahlter Urlaub tut gut und erlaubt das Einnehmen von neuen Perspektiven. Damit Ihr unbezahlter Urlaub keine Einbusse auf Ihre Altersvorsorge hat, sind kleine Massnahmen zu beachten.
Es gibt verschiedene Gründe für einen unbezahlten Urlaub. Die meisten Vorsorgewerke von PUBLICA haben hier eine grosszügige Regelung. Einzelne Vorsorgewerke bieten einen kürzeren Vorsorgeschutz während des unbezahlten Urlaubs. Bitte schauen Sie sich Ihr Vorsorgereglement an, oder lassen Sie sich beraten.
Generell läuft bei PUBLICA Ihre Altersvorsorge und die Risikoprämien für Tod und Invalidität in den ersten acht Wochen des unbezahlten Urlaubs weiter wie bisher. Ab dem dritten Monat des unbezahlten Urlaubs können Sie die zwei Varianten wählen:
Sie als versicherte Person bezahlen ab dem dritten Monat nebst den eigenen Spar- und allfälligen Risikobeiträgen auch die Spar- und Risikobeiträge des Arbeitgebers. Das Versicherungsverhältnis bleibt unverändert.
Als versicherte Person müssen Sie diese Variante mit Ihrer vorgesetzten Person und der HR-Stelle besprechen. Eine Mitteilung von Ihnen an PUBLICA ist nicht nötig. Das übernimmt Ihre HR-Stelle.
Sie möchten während Ihres Urlaubes nicht fürs Alter sparen, aber für die Risiken Tod und Invalidität versichert sein? In diesem Fall zahlen Sie als versicherte Person ab dem dritten Monat nur die Risikobeiträge.
Sofern Sie keine der beiden Varianten wählen, sind Sie während der Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs nicht in der 2. Säule versichert.
Planen Sie deshalb rechtzeitig und wählen Sie vor Antritt des unbezahlten Urlaubs die Variante aus, die für Ihre Lebenssituation am besten passt.
Von einem unbezahlten Urlaub spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, aber die Lohnzahlung unterbrochen wird.
Einzelne Vorsorgewerke haben den unbezahlten Urlaub im Vorsorgereglement anders geregelt. Schauen Sie deshalb Ihr Vorsorgereglement gut an, bevor Sie sich für einen unbezahlten Urlaub entscheiden.