Wenn Ihr Anstellungsverhältnis aufgelöst wird und noch kein Anspruch auf eine Altersleistung besteht, wird Ihr Versicherungsverhältnis bei PUBLICA beendet. Sie erhalten eine Austrittsleistung.
Meldung des Austritts
Ihr bisheriger Arbeitgeber informiert PUBLICA über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie müssen uns keine Mitteilung machen.
Auszahlung der Austrittsleistung
Sofern Sie eine neue Stelle antreten, wird Ihnen Ihr neuer Arbeitgeber oder Ihre neue Pensionskasse eine QR-Rechnung zu stellen. Diese können Sie direkt Ihrer Ansprechperson bei PUBLICA weiterleiten. Sie wird sich um die Überweisung kümmern und Ihnen eine Austrittsabrechnung zustellen.
Wenn Sie beim Austritt aus PUBLICA noch keinen neuen Arbeitgeber haben, wird die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder auf eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft, überwiesen. Die Überweisung auf solche Freizügigkeitseinrichtungen darf auf höchstens zwei Auszahlungsadressen aufgeteilt werden.