Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (BVG) schreibt eine unabhängige Revisionsstelle vor, welche jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlage prüft.
Seit dem 1. Januar 2005 ist sie zudem für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die Loyalität in der Vermögensverwaltung verantwortlich.
Die Kassenkommission hat die Firma KPMG (Externer Link) in Gümligen als Revisionsstelle gewählt.