Verzinsung der Vorsorgeguthaben 2024 und der Austrittsguthaben 2025

Die Verzinsung der reglementarischen Vorsorgeguthaben werden gemäss gültigen Bestimmungen im Vorsorgereglement sowie dem Geschäfts- und Organisationsreglement PUBLICA vom paritätischen Organ jedes Vorsorgewerks festgelegt. Jährlich legt der Bundesrat den Mindestzinssatz für das Altersguthaben im BVG-Obligatorium fest. Für das Jahr 2024 beträgt der Mindestzinssatz 1,25 Prozent.

Jedes Vorsorgewerk innerhalb der Sammeleinrichtung PUBLICA ist organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig. Das paritätische Organ jedes Vorsorgewerkes entscheidet jeweils im vierten Quartal über die Verzinsung der Altersguthaben im laufenden Jahr sowie über die Verzinsung der Austrittsleistung für das folgende Jahr.

Die paritätischen Organe der Vorsorgewerke haben die folgenden Zinssätze für die Altersguthaben im Jahr 2024 sowie für die unterjährigen Austrittsleistungen im Jahr 2025 festgelegt:

VorsorgewerkVerzinsung Vorsorgeguthaben 2024Verzinsung bei unterjährigem
Austritt im Jahr 2025
Bund1,50%1,25%
Bund Honorarbeziehende1,25%1,25%
ETH-Bereich3,00%1,25%
Angeschlossene Organisationen3,25%1,25%
IGE2,00%1,25%
RAB1,25%0,25%
Swissmedic2,00%1,25%
FINMA1,75%1,25%
ENSI3,25%1,25%
PUBLICA (Geschäftsstelle)2,40%1,25%
SNM3,00%1,25%
METAS1,25%1,25%