Nutzungsbestimmungen für die Onlineportale
der Pensionskasse des Bundes PUBLICA
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen regeln die Nutzung und Verwaltung der von PUBLICA unterhaltenen Portale
- Versichertenportal
- Rentenbeziehendenportal
Sie gelten für alle registrierten, die Dienstleistungen der genannten Portale in Anspruch nehmenden Portalnutzerinnen und
-nutzer (Nutzende)
2. Allgemeines
- Die Ziffern 2–10 enthalten die die für alle genannten Portale geltenden Bestimmungen.
- Die Ziffern 11+12 enthalten die portalspezifischen Bestimmungen.
- Die Nutzung der genannten Portale ist für die Nutzenden unentgeltlich.
- Der Standort der Server, auf welchen die Portale betrieben werden und auf welchen die Datenspeicherung erfolgt, befinden sich in der Schweiz.
- Im Falle von Streitigkeiten ist die deutsche Version dieses Dokuments massgeblich.
3. Pflichten und Verantwortung von PUBLICA
Wie sicher sind die Portale?
- Die Portale erfüllen die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsanforderungen.
- Die Kommunikation erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung und eine zwei-Faktor-Benutzerauthentifizierung.
Wie steht es mit dem Datenschutz?
- PUBLICA ergreift alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, um die in den Portalen zur Verfügung gestellten Daten vor unberechtigten Zugriffen oder anderen rechtlich nicht zulässigen Datenbearbeitungen zu schützen.
- Sofern nicht anders vorgesehen, behandelt PUBLICA nicht allgemein bekannte Informationen, welche ihr im Rahmen der Portale zugänglich werden, vertraulich. Betreffend Datenschutz gelten die Datenschutzvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40) und des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1).
Mit welchen Browsern und Betriebssystemen funktionieren die Portale?
- PUBLICA testet die Leistungen mit den gängigsten Browsern und Betriebssystemen in der jeweils aktuellsten Version. PUBLICA kann nicht gewährleisten, dass die Portale mit allen Browsern und Betriebssystemen funktionieren.
Stehen die Portale rund um die Uhr zur Verfügung?
- PUBLICA setzt alles daran, den Nutzenden die genannten Portale jederzeit funktionsfähig zur Verfügung zu stellen, ohne jedoch dafür eine Garantie übernehmen zu können. Über bevorstehende Wartungsarbeiten oder geplante System-Unterbrüche werden die Nutzenden informiert.
- Unterbrechungen und Probleme, insbesondere soweit sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen, behebt PUBLICA so schnell wie möglich. PUBLICA legt den Zeitpunkt der Fehlerbehebung ohne Rücksprache mit den Nutzenden fest. Abhängig von der Dauer einer Unterbrechung und der Komplexität des Problems informiert PUBLICA die Nutzenden auf der Website publica.ch.
Welche Daten werden wie lange aufbewahrt?
- Die Aufbewahrungspflicht der in den Portalen enthaltenen Daten richtet sich nach den für die jeweiligen Daten massgebenden gesetzlichen Grundlagen, namentlich
- den bundesrechtlichen Vorschriften über die Bearbeitung von Personendaten bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG, Art. 57i - 57q [SR 172.010] und Randdatenverordnung [SR 172.010.442]
- dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40) und der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2, SR 831.441.1, Art. 27j). PUBLICA ist nicht verpflichtet, davon nicht betroffene Inhalte aufzubewahren.
PUBLICA definiert unabhängig von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, wie lange Dokumente in den Portalen verfügbar sind.
Wofür kann PUBLICA keine Verantwortung übernehmen?
- Für Risiken im Zusammenhang mit der über das BIT laufenden Autorisierung bei der Registrierung oder Anmeldung.
- Für Schäden, die
- infolge missbräuchlicher Nutzung - einschliesslich der Verletzung der vorliegenden Nutzungsbestimmungen - durch die Nutzenden oder durch Dritte entstehen;
- auf eine unsachgemässe oder vorschriftswidrige Benutzung der Portale, insbesondere auf eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch die Nutzenden oder durch Dritte, zurückzuführen sind;
- den Nutzenden infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Unterbrüchen, Störungen
oder fehlerhaften Daten entstehen; - infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Überlastung, Unterbrüchen (einschliesslich systembedingter Wartungsarbeiten), Störungen sowie rechtswidrigen Eingriffen oder mutwilliger Blockierung der Telekommunikationseinrichtungen und Netze oder wegen anderer Mängel seitens der Telekommunikationseinrichtungs- oder Netzbetreibenden entstehen;
- infolge von Sperrung von Zugängen oder Portalen gemäss Ziffer 7 entstehen.
- Trotz eines angemessenen Schutzes, trotz raschen Reagierens auf entsprechende Hinweise und trotz regelmässiger Prüfung und Ergreifens von Massnahmen kann PUBLICA
- nicht ausschliessen, dass die Portale und damit zusammenhängende Webanwendungen zu missbräuchlichen Zwecken genutzt werden könnten;
- keine Garantie dafür übernehmen, dass die Portale vor Angriffen sicher sind (bspw. Hacker, Viren, etc.);
- nicht gewährleisten, dass Daten bei der Übermittlung nicht durch Dritte abgefangen oder veröffentlicht werden können und dass insoweit der Geheimnisschutz sichergestellt ist;
- nicht gewährleisten, dass E-Mails mit der Absenderadresse von PUBLICA auch wirklich von PUBLICA versandt wurden oder dass die von PUBLICA versandten E-Mails unverfälscht, rechtzeitig und beim richtigen Empfänger eintreffen. Dasselbe gilt für Inhalte oder Funktionsweisen fremder Sites, die über einen Hyperlink erreichbar sind.
Wann haftet PUBLICA?
- Im Falle von Ansprüchen und unabhängig von ihrem Rechtsgrund haftet PUBLICA nur für Schäden, die im Namen von PUBLICA ausführende Mitarbeitende grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
- PUBLICA schliesst die Haftung für Hilfspersonen und Beauftragte, soweit gesetzlich zulässig, aus. Auch die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Pflichten und Verantwortung der Nutzenden
Was haben die Nutzenden zu beachten?
- Die Nutzenden müssen sowohl bei der Registrierung als auch bei der Nutzung des Portals vollständige und wahrheitsgemässe Angaben machen.
- Alle Angaben müssen korrekt und aktuell gehalten werden.
- Deshalb müssen Änderungen betreffend die Zugangsberechtigung wie beispielsweise
- Austritt aus PUBLICA,
- Austritt aus einem Gremium,
- Wechsel des Vorsorgewerks,
- Wechsel der zugangsberechtigten Personen
PUBLICA zeitnah, schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet mitgeteilt werden.
Das Vorgehen dafür ist auf der Website (publica.ch) ersichtlich.
- Die Nutzenden dürfen das Portal nur bestimmungsgemäss benutzen.
- Die Nutzenden müssen
- die Rechte Dritter wahren;
- ihre Daten vor der Übermittlung auf Korrektheit prüfen;
- ihre IT-Infrastruktur und die für die Nutzung des Portals benutzten Endgeräte vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch durch Dritte schützen;
- ihre Legitimationsmittel geheim halten, sie sicher verwalten und sie vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte schützen.
- Bestehen Zweifel, ob eine E-Mail tatsächlich von PUBLICA verschickt wurde, ist diese erst zu öffnen bzw. den darin enthaltenen Anweisungen erst Folge zu leisten, wenn nach Rücksprache mit PUBLICA feststeht, dass PUBLICA die Absenderin ist.
- Erkennen die Nutzenden einen Fehler (z. B. einen unbefugten Zugriff Dritter) in der Nutzung, ist er PUBLICA umgehend zu melden. Sollten Nutzende aufgrund eines Fehlers Einblick in vertrauliche und gesetzlich geschützte Informationen erhalten, ist jede Art der Verbreitung, Vervielfältigung oder anderweitige Benützung zu unterlassen.
Wofür haben die Nutzenden zu sorgen?
- Die Nutzenden sind verantwortlich für
- den technischen Zugang zu den Portalen (Hard- und Software, Browser, Internetprovider). Die Vermittlung des technischen Zugangs, insbesondere die Benutzung des Internets bildet nicht Gegenstand dieser Nutzungsbestimmungen;
- jede Benutzung der Zugänge in ihrem Einflussbereich sowie für den Inhalt der übermittelten Informationen.
Gut zu wissen – betrifft Datensicherheit und Datenschutz
- Die Nutzenden werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass
- Benutzername, Passwort und Legitimationsmittel zum Portal geheim zu halten, sicher aufzubewahren, nicht weiterzugeben und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen sind;
- Informationen, die aus den Portalen aufgerufen und gelesen werden, durch den Browser in einem Zwischenspeicher (=Cache) des benutzten Computers abgelegt werden.
- So gespeicherte Daten können von allen Personen, die diesen PC benutzen, gelesen werden, sofern der Cache nicht geleert wird.
- Die Leerung des Cache ist browserabhängig und den browserspezifischen Dokumentationen zu entnehmen.
- Ungenügende Sicherheitsvorkehrungen können auf dem oder den Endgeräten der Nutzenden unberechtigte Zugriffe auf die Daten sowohl der Nutzenden als auch bei PUBLICA ermöglichen oder erleichtern.
5. Authentifizierung und Zugangsdaten
Wie erhalte ich Zugang zu einem oder mehreren Portalen? Voraussetzung:
- Die Authentifizierung für die Portale erfolgt im Auftrag von PUBLICA durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Dieses fungiert als Identity Provider (IdP) und verwaltet die Legitimationsmittel.
- PUBLICA behält sich vor, ohne Rücksprache mit den Nutzenden den IdP zu wechseln oder die Funktion des IdP selber zu übernehmen.
- Die Nutzenden benötigen eine vom IdP ausgestellt Zugangsidentität.
6. Zugang und Zugangsaktivierung
Wie erhalte ich den Zugang zu einem oder mehreren Portalen? Zugang:
- Zugang zu den Portalen erhalten diejenigen Personen, die zur Nutzung eines oder mehrerer Portale berechtigt sind.
- Die Zugangsaktivierung erfolgt mittels Einladungsprozess. Die Aktivierungsdaten werden im Einladungsschreiben übermittelt.
- Die Zugangsberechtigung ist persönlich und unübertragbar. Die portalspezifischen Bestimmungen (ab Ziff. 11) können vorsehen, dass weiteren Personen ein Zugangsrecht erteilt werden kann.
7. Ausschluss von der Benutzung
Wer kann eine Sperrung veranlassen?
Sperrung auf Verlangen der Nutzenden
- Liegen den Nutzenden Hinweise dafür vor, dass unberechtigte Personen Zugang zum Portal erlangt haben oder erlangen könnten, ist dieser Umstand PUBLICA umgehend zu melden. Bis eine durch Nutzende bei PUBLICA in Auftrag gegebene Sperrung erfolgen kann, tragen die Nutzenden die volle Verantwortung für allfällige Schäden, die sich aus dem unberechtigten Zugang zum Portal ergeben.
- Kontaktstelle für die Veranlassung einer Sperrung
Die Kontaktdaten für Sperrungen durch PUBLICA sind auf dem Portal oder alternativ auf der öffentlichen Webseite publica.ch zu finden.
Sperrung durch PUBLICA
- Stellen PUBLICA oder die von ihr beauftragten Systembetreibenden Sicherheitsrisiken oder andere Unregelmässigkeiten bei der Nutzung eines oder mehrerer Portale fest, kann PUBLICA jederzeit einzelne Zugänge, einzelne oder alle Portale vorübergehend und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren.
- Eine Sperrung kann insbesondere erfolgen, wenn:
- Nutzende die Nutzungsbestimmungen nicht einhalten;
- die Zugangslegitimation missbräuchlich benutzt oder verbreitet wird oder
- eine Gefährdung durch Schadsoftware festgestellt wird.
8. Zustimmung zu den Nutzungsbestimmungen und deren Änderungen
Wo finde ich die Nutzungsbestimmungen?
Die rechtsverbindlichen Nutzungsbestimmungen sind einsehbar unter publica.ch.
Muss ich den Nutzungsbestimmungen zustimmen?
- Nutzende, die ein Portal nutzen wollen, müssen den vorliegenden Nutzungsbestimmungen durch Bestätigung in der Checkbox zustimmen.
- Ohne Zustimmung gibt es keinen Zugang zu den Portalen.
- Die Bestätigung gilt auch für die allfällige Aktivierung für weitere Portale und deren Nutzung.
Was geschieht bei Änderungen der Nutzungsbestimmungen?
PUBLICA behält sich vor, die Nutzungsbestimmungen bei Bedarf zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzenden online beim nächsten Einloggen informiert.
Muss ich geänderten Nutzungsbestimmungen auch zustimmen?
- Auch geänderten Nutzungsbestimmungen muss durch Bestätigung in der Checkbox zugestimmt werden.
- Wird die Zustimmung verweigert, führt dies automatisch zur sofortigen Auflösung der Zugangsberechtigung zu allen Portalen.
- Darauf wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
9. Datenerfassung
PUBLICA beschränkt sich auf die Erfassung jener Daten, die notwendig sind, um den Nutzenden funktionsfähige Portale sowie nutzerfreundliche Inhalte und Leistungen anbieten zu können.
- Logfiles
Beim Zugriff auf Webseiten und Portale von PUBLICA werden folgende Daten in Logfiles gespeichert: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und übertragene Informationen zum verwendeten Gerät inkl. Betriebssystem und Browser. Diese Daten werden mit Analyse-Werkzeugen ausgewertet. PUBLICA bezweckt damit die laufende Verbesserung der Kommunikation sowie die Überwachung des Betriebs. - Webanalyse
Für die nicht personenbezogene Webanalyse verwendet PUBLICA die Softwarelösung Matomo. Der Betrieb von Matomo erfolgt durch die Ops One AG in Zürich Verwendet werden Managed Server bei der Firma Metanet AG in der Schweiz. Das Tracking mittels JavaScript und Pixel, nur innerhalb der Domain publica.ch, steht vollständig unter der Kontrolle von PUBLICA. Alle Daten bleiben in der Schweiz. Die gewonnenen Daten werden ausschliesslich für die Webanalyse genutzt, sie werden nicht für andere Zwecke weitergegeben und werden nicht mit anderen Datensätzen zusammengeführt. - Cookies
Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Computer der Nutzenden abgelegt werden. PUBLICA verwendet Cookies auf ihren Portalen, um die Portal-Nutzung zu ermöglichen (Session-Cookies) oder zu verbessern (Webanalyse). Die Session-Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder gelöscht. Andere Cookies verbleiben auf dem Gerät und ermöglichen die Wiedererkennung der Nutzenden beim nächsten Besuch (sogenannte langlebige Cookies).
Wird die Speicherung von Session-Cookies im Browser der Nutzenden verhindert, ist die Nutzung der Portale nicht möglich.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern.
II. PORTALSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
11. Versichertenportal
Welche Informationen stehen auf dem Versichertenportal zur Verfügung?
- Mit dem Versichertenportal werden den bei PUBLICA versicherten Personen Informationen zu ihrem Versichertenverhältnis zur Verfügung gestellt.
- Nach erfolgter Registrierung und für die Dauer der Registrierung erfolgt die gestützt auf Artikel 86b BVG jährlich den versicherten Personen zu vermittelnden Informationen nur noch online. Dies betrifft:
- den Vorsorgeausweis;
- die Informationen über die Organisation und die Finanzierung
- (Kennzahlen zu PUBLICA, zu meinem Vorsorgewerk, zu den Vermögensanlagen);
- die Mitglieder der Kassenkommission.
Enthält das Versichertenportal weitere Angebote?
- Darüber hinaus bietet das Portal folgende Leistungen an:
- tagesaktuelle Vorsorgekontodaten (Stand Altersguthaben, Austrittsleistung, bestehendes Einkaufpotenzial);
- Simulationsmöglichkeiten (Einkauf, Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum, Scheidung) mit Darstellung auf die Höhe des Leistungsanspruchs (Austrittsleistung, Alters-, Hinterlassenen- bzw. Invalidenrente):
- Zustellung von Offerten für einen Einkauf und, nach Einkaufentscheid, der Rechnung sowie der Bestätigung nach eingegangener Einzahlung.
- PUBLICA behält sich vor, die Angebote im Versichertenportal entsprechend den Bedürfnissen der Nutzenden weiter zu entwickeln.
12. Rentenbeziehendenportal
Welche Informationen stehen mir auf dem Rentenbeziehendenportal zur Verfügung?
- Auf dem Rentenbeziehendenportal werden den eine Alters- oder eine Invalidenrente beziehenden Personen folgende Leistungen angeboten:
- Bescheinigungen zum Herunterladen (Download)
Rentenbescheinigung
Steuerbescheinigung - Online-Zustellung der bestätigten Lebensbescheinigung an PUBLICA (Upload)
- Online-Meldungen betreffend
Zahlungskoordinaten (Konto, auf das die Rente überwiesen wird)
Kontaktdaten
Zivilstandsänderungen
- PUBLICA behält sich vor, die Angebote im Rentenbeziehendenportal entsprechend den Bedürfnissen der Nutzenden weiter zu entwickeln.