Informationen aus der Kassenkommission von PUBLICA

Die Kassenkommission von PUBLICA hat an ihrer August Sitzung die überarbeiteten Vorsorgereglemente der Vorsorgewerke beschlossen. Weiter wurde sie über aktuelle Geschäfte der Geschäftsstelle informiert. Diese Informationen lassen wir Ihnen gerne zukommen.

Genehmigung der Vorsorgereglemente

Die Kassenkommission hat im Januar 2022 die Modernisierung der Vorsorgeangebote initialisiert. Die paritätischen Organe sind diesen Verbesserungen gefolgt und die Änderungen in den Vorsorgereglementen werden per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die Revisionen der AHV 21 und die Weiterentwicklung der IV führen ebenfalls zu Anpassungen in der beruflichen Vorsorge.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Haupt- und Nebenerwerb: sämtlicher massgebender Lohn bei einem bei PUBLICA angeschlossenen Arbeitgeber wird versichert.
  • Todesfallkapital: Eine Rentenleistung an geschiedenen Ehegatten oder einer geschiedenen Ehegattin bewirkt keinen Ausschluss eines Todesfallkapitals. Ebenfalls wird das Todesfallkapital auf 100 Prozent erhöht.
  • Höhe der Alterskinderrente: Je nach Vorsorgewerk wurde eine Änderung auf BVG-Basis oder auf 1/6 der laufenden Altersrente beschlossen.
  • Umsetzung AHV-21: Neuer einheitlicher Begriff «Referenzalter» anstelle Rentenalter.
  • Verzinsung bei Aufschub: Stehengelassenes Altersguthaben bei einem Aufschub wird analog der anderen aktiven versicherten Personen mit dem vom paritätischen Organ festgelegten Zins verzinst.
  • Teilpensionierung: Für den ersten Bezug bei einer Teilpensionierung wird kein Mindestbezug von 20 Prozent eingeführt.
  • Überbrückungsrente: Die Nachfinanzierung der längeren Laufzeit von Überbrückungsrenten von Frauen der Übergangsgeneration wird durch die betroffenen Arbeitgeber bzw. das Versichertenkollektiv getragen.
  • IV-Ersatzrente: Die Nachfinanzierung der längeren Laufzeit von IV-Ersatzrenten von Frauen wird durch die betroffenen Arbeitgeber bzw. das Versichertenkollektiv getragen.
  • Einführung stufenloses Rentensystem: Die Rentenhöhe der neue Rentenabstufung soll jener im IVG/BVG entsprechen.
    • Die Übergangsbestimmungen sollen analog zum IVG/BVG ausgestaltet werden und berücksichtigen, dass die reglementarischen Bestimmungen zwei Jahre nach den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten
  • Berufsinvalidenleistungen: Das Vorsorgewerk Bund hat die Berufsinvalidenrente per 1. Januar 2020 abgeschafft. Die Vorsorgewerke IGE, SNM und Swissmedic sehen noch eine Berufsinvalidenleistung in ihren Vorsorgereglementen vor. Das Vorsorgewerk AO hat die Berufsinvalidenleistungen ebenfalls per 1. Januar 2024 gestrichen. Das PO Swissmedic hat nun entschieden, dass die Berufsinvalidenleistungen nicht mehr angeboten werden.
  • Vereinheitlichung der Begünstigtenordnung: Die Ausrichtung eines Todesfallkapitals erfolgt gemäss Begünstigtenordnung. Dabei gibt es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Freiheiten bei der Ausgestaltung. In den heutigen Vorsorgereglementen sind die Geschwister als letzte Begünstigtengruppe teilweise nicht enthalten. Alle Vorsorgewerke ausser das RAB haben Geschwister nun in der Begünstigtengruppe.
  • Meldung freiwillige Sparbeiträge: Meldungen können auf den ersten Tag des Folgemonats durch die Arbeitgeberin erfolgen.
  • Verwaltungskosten bei Kapitalbezug: Drei Monate vor Rücktritt verursacht die Anmeldung des Kapitalbezugs die Bezahlung von Verwaltungskosten. Eine frühere Meldung kostet die versicherte Person nichts. Dies ist eine rein redaktionelle Anpassung im Vorsorgereglement.
     

Geschlossene Vorsorgewerke – betroffene Rentenbeziehende wurden informiert.

PUBLICA hat sich mit ihren strategischen Stossrichtungen unter anderem die Vereinfachung von Strukturen auf die Fahne geschrieben. Ein wichtiger Schritt ist nun die Zusammenlegung der geschlossenen Rentnervorsorgewerke. Die pensionierten Angestellten von ehemals bundesnahen Betrieben (unter anderem Swisscom, RUAG, SRG) sind somit ab 1. Januar 2024 in einem einzigen gemeinschaftlichen Vorsorgewerk zusammengeschlossen. Oberstes Organ dieses geschlossenen Rentner-Vorsorgewerks ist die Kassenkommission von PUBLICA.

Weitere Informationen dazu auf Geschlossene Vorsorgewerke | PUBLICA
 

Information zur Benchmark-Studie der Fremdwährungstransaktionen

In regelmässigen Abständen führt das Asset Management eine detaillierte Untersuchung der Transaktionskosten aller im PUBLICA Portfolio getätigten Devisengeschäfte durch. Über die Periode von 2020 bis 2022 lagen die aggregierten Kosten bei 0.07 Basispunkten (0.0007 Prozent). Dies entspricht durchschnittlich 156 Schweizer Franken pro Transaktion. Insgesamt zeigte die Analyse der Transaktionskosten ein sehr erfreuliches Bild. Die Ergebnisse des PUBLICA Portfolios sind sowohl gegenüber einer Vergleichsgruppe von institutionellen Anlegern wie auch gegenüber den geschätzten Kosten des spezialisierten Anbieters deutlich tiefer.
 

Neues Datenschutzgesetz – PUBLICA ist à jour

Mit dem am 1. September 2023 in Kraft getretenen neuen Datenschutzgesetz (nDSG) setzte sich PUBLICA im Vorfeld intensiv auseinander. Da PUBLICA als bundesnahe Institution bereits mit dem früheren Datenschutzgesetz strengere Richtlinien hatte, ändert sich für uns nicht viel. Der Prozess für die Datenbearbeitung wurde aktualisiert.
 

Revision gesetzliche Grundlagen – Update aus der Arbeitsgruppe

Die Kompetenzen beim Erlass von Vorsorgereglementen der Vorsorgewerke von PUBLICA sind seit Jahren strittig. Das Bundespersonalgesetz (BPG) sieht vor, dass der Bundesrat die Vorsorgereglemente als Teil der Anschlussverträge genehmigen muss. Dies widerspricht sich jedoch mit den Auflagen der Berner Stiftungsaufsicht. Seit März 2021 ist nun eine Arbeitsgruppe von Vertretungen aus dem Eidgenössische Personalamt (EPA), der Eidg. Finanzverwaltung, dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und PUBLICA daran, die gesetzlichen Grundlagen rund um die Normenkollision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und des Bundespersonalgesetzes (BPG), die Finanzierung der Vorsorge sowie die Struktur von PUBLICA zu diskutieren. Die Vorarbeiten wurden im Juni 2023 abgeschlossen und Ende August konnten erste Varianten diskutiert werden. Für PUBLICA sind alle vorgestellten Varianten zur Beseitigung der Normenkollision nicht zufriedenstellend, da die integrale Genehmigung eines Vorsorgereglements durch die öffentlich-rechtliche Trägerschaft im Wiederspruch zu den BVG Governance-Regeln für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen steht.

In der Arbeitsgruppe wurde auch die Einhaltung der Beitragsbandbreite diskutiert. Etliche Vorsorgewerke überschreiten aktuell die Beitragsbandbreite von 13.5 Prozent der versicherbaren Lohnsumme. In der Arbeitsgruppe wurde festgehalten, dass PUBLICA die Einhaltung der Beitragsbandbreite jährlich überprüft und die betroffenen Arbeitgebenden alsdann informiert.

Im Weiteren wurde die Strukturvereinfachung, die PUBLICA in ihrer Strategie 2023-2026 verfolgt, besprochen. Mit dem Zusammenschluss der geschlossenen Vorsorgewerke (siehe weiter oben) trägt PUBLICA diesem Ziel bereits Rechnung. Mit dem Zusammenschluss der dezentralen Vorsorgewerke könnten die Strukturen deutlich vereinfacht werden. Doch hat sich in einer Umfrage vom EPA herauskristallisiert, dass dieser Vorschlag bei den dezentralen Verwaltungseinheiten auf Opposition stösst. Diese weitere Strukturanpassung wird in der Gesetzesrevision folglich nicht weitergeführt.

Während den Arbeiten zur Gesetzesrevision wurden im Nationalrat zwei Motionen der SVP-Fraktion zur beruflichen Vorsorge des Bundespersonals angenommen (siehe weiter unten). Diese Motionen hätten starken Einfluss auf die berufliche Vorsorge der Bundesangestellten und mitunter auch auf die Gesetzesrevision. Darum wird nun die Abstimmung im Zweitrat während der Wintersession 2023 abgewartet und der Abschluss der Revisionsarbeiten auf Februar 2024 verschoben. Die ÄK wird jedoch bereits im Herbst durchgeführt werden.
 

Motionen über die Begrenzung von Pensionskassenleistungen für Bundesangestellte

Die Geschäftsstelle hat ein Factsheet über die Auswirkungen der beiden Motionen erstellt (siehe Beilage). Die Berechnungen basieren auf den Vorsorgeplänen des Bundes. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates wird die Motionen voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 19./20. Oktober 2023 behandeln. Die Beratung im Plenum des Ständerates wird wahrscheinlich in der Wintersession unter der neuen Besetzung stattfinden.

Die parlamentarische Initiative Glarner, die sich für eine Beteiligung des Arbeitgebers von höchstens 50 Prozent aussprach, hat der Initiant an der Sitzung der SPK des Nationalrats vom 23. Juni 2023 zurückgezogen. Die vom Nationalrat angenommenen Motionen hat zu diesem Rückzug geführt.
 

Sitzung der Präsidien der paritätischen Organe

Das jährliche Treffen zwischen den Präsidien der Vorsorgewerke und dem Präsidium der Kassenkommission findet am 7. November 2023 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr bei PUBLICA statt.
 

Aktuelle Performance

Die geschätzte Anlageperformance per 31. August 2023 beträgt konsolidiert 2,1 Prozent, für die offenen Vorsorgewerke 2,0 Prozent und für die geschlossenen Vorsorgewerke 2,6 Prozent.