Die Kassenkommission von PUBLICA hat an ihrer August Sitzung die überarbeiteten Vorsorgereglemente der Vorsorgewerke beschlossen. Weiter wurde sie über aktuelle Geschäfte der Geschäftsstelle informiert. Diese Informationen lassen wir Ihnen gerne zukommen.
Die Kassenkommission hat im Januar 2022 die Modernisierung der Vorsorgeangebote initialisiert. Die paritätischen Organe sind diesen Verbesserungen gefolgt und die Änderungen in den Vorsorgereglementen werden per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die Revisionen der AHV 21 und die Weiterentwicklung der IV führen ebenfalls zu Anpassungen in der beruflichen Vorsorge.
Die wichtigsten Änderungen sind:
PUBLICA hat sich mit ihren strategischen Stossrichtungen unter anderem die Vereinfachung von Strukturen auf die Fahne geschrieben. Ein wichtiger Schritt ist nun die Zusammenlegung der geschlossenen Rentnervorsorgewerke. Die pensionierten Angestellten von ehemals bundesnahen Betrieben (unter anderem Swisscom, RUAG, SRG) sind somit ab 1. Januar 2024 in einem einzigen gemeinschaftlichen Vorsorgewerk zusammengeschlossen. Oberstes Organ dieses geschlossenen Rentner-Vorsorgewerks ist die Kassenkommission von PUBLICA.
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In regelmässigen Abständen führt das Asset Management eine detaillierte Untersuchung der Transaktionskosten aller im PUBLICA Portfolio getätigten Devisengeschäfte durch. Über die Periode von 2020 bis 2022 lagen die aggregierten Kosten bei 0.07 Basispunkten (0.0007 Prozent). Dies entspricht durchschnittlich 156 Schweizer Franken pro Transaktion. Insgesamt zeigte die Analyse der Transaktionskosten ein sehr erfreuliches Bild. Die Ergebnisse des PUBLICA Portfolios sind sowohl gegenüber einer Vergleichsgruppe von institutionellen Anlegern wie auch gegenüber den geschätzten Kosten des spezialisierten Anbieters deutlich tiefer.
Mit dem am 1. September 2023 in Kraft getretenen neuen Datenschutzgesetz (nDSG) setzte sich PUBLICA im Vorfeld intensiv auseinander. Da PUBLICA als bundesnahe Institution bereits mit dem früheren Datenschutzgesetz strengere Richtlinien hatte, ändert sich für uns nicht viel. Der Prozess für die Datenbearbeitung wurde aktualisiert.
Die Kompetenzen beim Erlass von Vorsorgereglementen der Vorsorgewerke von PUBLICA sind seit Jahren strittig. Das Bundespersonalgesetz (BPG) sieht vor, dass der Bundesrat die Vorsorgereglemente als Teil der Anschlussverträge genehmigen muss. Dies widerspricht sich jedoch mit den Auflagen der Berner Stiftungsaufsicht. Seit März 2021 ist nun eine Arbeitsgruppe von Vertretungen aus dem Eidgenössische Personalamt (EPA), der Eidg. Finanzverwaltung, dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und PUBLICA daran, die gesetzlichen Grundlagen rund um die Normenkollision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und des Bundespersonalgesetzes (BPG), die Finanzierung der Vorsorge sowie die Struktur von PUBLICA zu diskutieren. Die Vorarbeiten wurden im Juni 2023 abgeschlossen und Ende August konnten erste Varianten diskutiert werden. Für PUBLICA sind alle vorgestellten Varianten zur Beseitigung der Normenkollision nicht zufriedenstellend, da die integrale Genehmigung eines Vorsorgereglements durch die öffentlich-rechtliche Trägerschaft im Wiederspruch zu den BVG Governance-Regeln für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen steht.
In der Arbeitsgruppe wurde auch die Einhaltung der Beitragsbandbreite diskutiert. Etliche Vorsorgewerke überschreiten aktuell die Beitragsbandbreite von 13.5 Prozent der versicherbaren Lohnsumme. In der Arbeitsgruppe wurde festgehalten, dass PUBLICA die Einhaltung der Beitragsbandbreite jährlich überprüft und die betroffenen Arbeitgebenden alsdann informiert.
Im Weiteren wurde die Strukturvereinfachung, die PUBLICA in ihrer Strategie 2023-2026 verfolgt, besprochen. Mit dem Zusammenschluss der geschlossenen Vorsorgewerke (siehe weiter oben) trägt PUBLICA diesem Ziel bereits Rechnung. Mit dem Zusammenschluss der dezentralen Vorsorgewerke könnten die Strukturen deutlich vereinfacht werden. Doch hat sich in einer Umfrage vom EPA herauskristallisiert, dass dieser Vorschlag bei den dezentralen Verwaltungseinheiten auf Opposition stösst. Diese weitere Strukturanpassung wird in der Gesetzesrevision folglich nicht weitergeführt.
Während den Arbeiten zur Gesetzesrevision wurden im Nationalrat zwei Motionen der SVP-Fraktion zur beruflichen Vorsorge des Bundespersonals angenommen (siehe weiter unten). Diese Motionen hätten starken Einfluss auf die berufliche Vorsorge der Bundesangestellten und mitunter auch auf die Gesetzesrevision. Darum wird nun die Abstimmung im Zweitrat während der Wintersession 2023 abgewartet und der Abschluss der Revisionsarbeiten auf Februar 2024 verschoben. Die ÄK wird jedoch bereits im Herbst durchgeführt werden.
Die Geschäftsstelle hat ein Factsheet über die Auswirkungen der beiden Motionen erstellt (siehe Beilage). Die Berechnungen basieren auf den Vorsorgeplänen des Bundes. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates wird die Motionen voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 19./20. Oktober 2023 behandeln. Die Beratung im Plenum des Ständerates wird wahrscheinlich in der Wintersession unter der neuen Besetzung stattfinden.
Die parlamentarische Initiative Glarner, die sich für eine Beteiligung des Arbeitgebers von höchstens 50 Prozent aussprach, hat der Initiant an der Sitzung der SPK des Nationalrats vom 23. Juni 2023 zurückgezogen. Die vom Nationalrat angenommenen Motionen hat zu diesem Rückzug geführt.
Das jährliche Treffen zwischen den Präsidien der Vorsorgewerke und dem Präsidium der Kassenkommission findet am 7. November 2023 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr bei PUBLICA statt.
Die geschätzte Anlageperformance per 31. August 2023 beträgt konsolidiert 2,1 Prozent, für die offenen Vorsorgewerke 2,0 Prozent und für die geschlossenen Vorsorgewerke 2,6 Prozent.