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Pensionierung

Sie nähern sich Ihrer Pensionierung oder sind bereits im Ruhestand? Hier finden Sie nützliche Informationen rund um die Pensionierung und darüber hinaus.

Lebensereignis Pensionierung

Gut zu wissen

Die Renten werden jeweils bis spätestens am 10. des Monats auf das persönliche Bank- oder PostFinance-Konto. Die Rentenbescheinigung erhalten Sie in der Regel bis Mitte Februar. 

Ihre zukünftige Altersrente

Sie erhalten ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung eine Altersrente und/oder eine Kapitalauszahlung. Eine freiwillige Pensionierung ist frühestens ab dem 60. (oder je nach Vorsorgewerk 58.) Geburtstag möglich. Falls Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, kann das Arbeitsverhältnis nach der Vollendung des 65.Altersjahres weitergeführt werden und auch die Vorsorge bis längstens bis zum 70. Geburtstag bestehen bleiben. Auch den Beitrag, den Sie und Ihr Arbeitgeber nach dem 65. Altersjahr in die Pensionskasse einzahlen, erhöht weiterhin Ihre Rente. Eine Teilpensionierung ist mehrmals möglich, wenn der Beschäftigungsgrad reduziert wird.

Die jährliche Altersrente berechnet sich wie folgt: AGH x UWS = AR
AGH
 = Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung
UWS = Umwandlungssatz für das Pensionierungsalter
AR = Altersrente pro Jahr

Der Umwandlungssatz wird auf den Monat genau berechnet.

Alter Umwandlungssatz
60 4,47%
61 4,58%
62 4,70%
63 Männer 4,83% / Frauen 4,90%
64 Männer 4,96% / Frauen 5,09%
65 5,09%
66 5,24%
67 5,40%
68 5,58%
69 5,76%
70 5,96%

Rente oder Kapital?

Statt einer monatlichen Altersrente ist ein voller oder Teilkapitalbezug möglich. Diesen müssen Sie uns schriftlich bis spätestens drei Monate vor der Pensionierung bei PUBLICA beantragen. Wird die Frist von drei Monaten nicht eingehalten, so werden die Verwaltungskosten gemäss Kostenreglement in Rechnung gestellt. Das Formular finden Sie im Merkblatt «Kapitalauszahlung der Altersleistungen inkl. Gesuch».

Falls Sie verheiratetet sind, müssen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau mit einer beglaubigten Unterschrift belegen. 

Einkäufe, die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Altersrücktritt getätigt wurden, können nicht in Kapitalform bezogen werden. Falls eine Kapitalauszahlung vor Ablauf der drei Jahre beansprucht wird, ist zudem damit zu rechnen, dass für den betreffenden Einkauf steuerrechtlich ein Abzug nicht zulässig ist.

Überbrückungsrente

Wenn Sie vor Alter 65 (Männer) bzw. Alter 64 (Frauen) in Pension gehen, können Sie eine Überbrückungsrente beantragen. Diese ist befristet, bis Sie das Referenzalter erreichen. Die Überbrückungsrente entspricht je nach Wunsch entweder der vollen oder halben maximalen AHV-Rente, gewichtet um den vom Arbeitgeber gemeldeten durchschnittlichen Beschäfti­gungsgrad. In den arbeitsrechtlichen Vorschriften wird festgelegt, wie die Finanzierung der Überbrückungsrente zwischen dem Arbeitgeber und der versicherten Person aufgeteilt wird. Sie als versicherte Person finanzieren Ihren Anteil wie folgt:

  • mit einer sofort beginnenden, lebenslänglichen Kürzung der Altersrente; oder
  • mit einer bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beginnenden, lebenslänglichen Kürzung der Altersrente; oder
  • mit einem Auskauf der Kürzung der Altersrente vor Altersrücktritt.


AHV-21-Reform

Das ordentliche Pensionsalter der Frauen (Referenzalter) wird aufgrund der AHV-21-Reform ab dem Jahrgang 1961 wie folgt angepasst:

JahrgangReferenzalter
196064 Jahre
196164 Jahre + 3 Monate
196264 Jahre + 6 Monate
196364 Jahre + 9 Monate
196465 Jahre

Die Finanzierung der neuen Überbrückungsrenten wird sich ab sofort an dem ab 1.1.2024 neu geltenden Referenzalter orientieren.

Merkblätter

Formulare

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