Anpassungen aus der AHV-Reform
Die wichtigste Anpassung der AHV-Reform ist, dass das Rentenalter neu Referenzalter heisst und bei Frauen auf 65 Jahre erhöht wird. Es gibt während drei Jahren eine Übergangsregelungen für die Frauen mit Jahrgang 1961 bis Jahrgang 1963.
Mit der Reform AHV21 haben Frauen nun das gleiche Referenzalter (65 Jahre) wie Männer. Aus diesem Grund wird PUBLICA den Umwandlungssatz der Frauen demjenigen der Männer angleichen. Das bedeutet, dass die Frauen bis Jahrgang 1963 noch mit dem aktuellen Umwandlungssatz in Rente gehen und Frauen mit Jahrgang 1964 und jünger denselben Umwandlungssatz wie die Männer haben werden. Diese Änderung gilt ab 2025.
Weiterhin ist es möglich, sich nach Erreichen des Referenzalters weiterversichern zu lassen, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten. Neu können Sie die Altersleistungen ab Erreichen des Referenzalters auch aufschieben lassen. Das heisst, dass Sie das Altersguthaben bei PUBLICA stehen lassen. Während dieser Weiterführung der Arbeitstätigkeit werden keine Beiträge durch Sie und den Arbeitgeber einbezahlt.
Auswirkungen hat die AHV-Revision auch bei der Teilpensionierung mit Kapitalbezug: Sie können Kapitalbezüge neu höchstens in drei Schritten tätigen.
Anpassungen aus der IV-Reform
Bei der Invalidenversicherung und im Obligatorium der beruflichen Vorsorge ist das stufenlose Rentensystem bereits seit 2022 in Kraft. Ab Januar 2024 wird dieses Modell auch im Überobligatorium, in dem Sie versichert sind, zur Anwendung kommen. Der Invaliditätsgrad bestimmt wie hoch der Rentenanspruch ist. Bei einem Invaliditätsgrad von weniger als 40 Prozent besteht kein Anspruch auf eine IV -Rente. Ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent wird eine ganze Rente zugesprochen. Neu ist konkret, dass die Rente bei einem Invaliditätsgrad von 50 bis 69 Prozent genau dem Invaliditätsgrad entspricht und für die Abstufung des Rentenanspruches bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 Prozent und 50 Prozent ebenso eine feinere Abstufung zur Anwendung kommt.
Modernisierung der Vorsorgeleistungen
PUBLICA hat zusammen mit den paritätischen Organen und der Kassenkommission die Vorsorgeleistungen auf ihre Aktualität geprüft. Folgende Vorsorgeleistungen modernisiert PUBLICA nun mit den Reglementsanpassungen auf Januar 2024. Einzelne Reglementsanpassungen sind nicht für alle Vorsorgewerke neu. Es wurden auch nicht bei allen Vorsorgewerken die gleichen Anpassungen gemacht. Die genauen Reglementsanpassungen entnehmen Sie bitte direkt dem verlinkten Fact-Sheet Ihres Vorsorgewerkes.
Erhöhung des Todesfallkapitals auf 100 Prozent
Das Todesfallkapital entspricht einer Kapitalabfindung des vollen Altersguthabens.
Begünstigtenordnung beim Todesfallkapital
Geschwister können als mögliche Begünstigte bei der Ausrichtung eines Todesfallkapitals berücksichtigt werden. Die Rangfolge der Anspruchsberechtigung entnehmen Sie dem Vorsorgereglement.
Barwert der Rentenleistung an das Todesfallkapital
Die Rentenleistung an allfällig geschiedene Ehepartner oder Ehepartnerinnen führen nicht mehr zu einem Ausschluss des Todesfallkapitals an andere Begünstige. Stattdessen wird lediglich der Barwert der Rentenleistung an ein Todesfallkapital angerechnet werden.
Höhe der Alterskinderrente
Wer Anspruch auf Altersrente hat, hat für seine rentenberechtigten Kinder auch Anspruch auf eine Alters-Kinderrente. Der Anspruch endet, wenn Kinder das 18. Altersjahr vollendet haben. Er besteht jedoch weiter bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, wenn die Kinder noch in Ausbildung sind.
Die Höhe der Alterskinderrente bemisst sich neu gemäss der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG-Mindestleistung) und entspricht 20 Prozent der BVG-Altersrente. Bisher belief sich die Alterskinderrente auf 1/6 der reglementarischen Altersrente. Laufende Alterskinderrenten sind von der Reduktion der Höhe nicht betroffen.
Versicherung von Haupt- und Nebenerwerb
Sämtlicher massgebender Lohn bei einem bei PUBLICA angeschlossenen Arbeitgeber wird versichert. Es wird keine Unterscheidung gemacht, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt.
Meldung freiwillige Sparbeiträge
Ab Januar 2024 können Sie freiwillige Sparbeiträge immer auf den ersten Tag des Folgemonats ändern. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Personalabteilung.
Für jedes Vorsorgewerk haben wir für Sie ein Fact-Sheet mit den wichtigsten Änderungen im Vorsorgereglement erstellt:
- Fact-Sheet Vorsorgewerk AO
- Fact-Sheet Vorsorgewerk Bund
- Fact-Sheet Vorsorgewerk ENSI
- Fact-Sheet Vorsorgewerk ETH
- Fact-Sheet Vorsorgewerk FINMA
- Fact-Sheet Vorsorgewerk IGE
- Fact-Sheet Vorsorgewerk METAS
- Fact-Sheet Vorsorgewerk PUBLICA (Geschäftsstelle)
- Fact-Sheet Vorsorgewerk RAB
- Fact-Sheet Vorsorgewerk SNM
- Fact-Sheet Vorsorgewerk Swissmedic