Das Ausmass der Unterdeckungen wurde von den Experten der beruflichen Vorsorge als gering eingestuft. Gering bedeutet, dass die Unterdeckungen erwartungsgemäss innerhalb von fünf Jahren ohne Sanierungsmassnahmen behoben werden können. Die zuständigen Organe haben deshalb entschieden, aktuell keine Sanierungsmassnahmen einzuleiten.
Der konsolidierte Deckungsgrad hat lediglich einen Informationscharakter und verpflichtet die Kasse bei einer Unterdeckung, sämtliche Destinatäre zu informieren. Für allfällige Auswirkungen für Versicherte und Rentenbeziehende ist nur der Deckungsgrad des eigenen Vorsorgewerkes massgebend. Der Informationspflicht kommt PUBLICA nach, in dem sie Anfang August 2023 alle versicherten Personen per E-Mail und die rentenbeziehenden im Januar 2024 via Revue informiert. Die rentenbeziehenden Personen der geschlossenen Vorsorgewerke haben einen Brief erhalten.
Vorsorgewerk | Deckungsgrad per 31.12.2022 |
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Angeschlossene Organisationen | 100,5 % |
Bund | 95,5 % |
ENSI | 98,2 % |
ETH | 97,2 % |
FINMA | 98,3 % |
IGE | 100,8 % |
METAS | 96,1 % |
PUBLICA | 99,3 % |
RAB | 98,4 % |
SNM | 99,6 % |
Swissmedic | 99,0 % |
In der ersten Hälfte des Jahres 2023 ist der konsolidierte Deckungsgrad wieder gestiegen. Die Märkte bleiben jedoch volatil. Die Situation wird laufend weiter beobachtet und es wird jeweils Ende Jahr neu beurteilt, ob Sanierungsmassnahmen nötig sind.